Bei Erkrankung oder ganztägigen Fortbildungen von Lehrkräften stellen diese Arbeitsmaterialien zu den Lehrwerken für den entsprechenden Zeitraum zur Verfügung.

Sollte eine Lehrkraft kurzfristig ausfallen, so ist von vornherein der jeweiligen vertretenden Person für jede Klasse Arbeitsmaterialien – wie Rechentrainer, individuelle Freiarbeitsmappe – bekannt (im bzw. auf dem Klassenbuch notiert).

Diese vorbereiteten bzw. stets zur Verfügung stehenden Arbeitsmaterialien nutzen die Pädagogischen Mitarbeiter*innen für die daraus resultierenden Vertretungsstunden.

Die Pädagogischen Mitarbeiter*innen dürfen als Vertretung nur die geplanten Arbeitsaufträge
der Lehrkraft betreuen, jedoch nicht unterrichten. Daher ergibt sich, dass Einführungen von neuen Themen allein einer Lehrkraft vorbehalten sind.

Sollte die Einführung von neuen Themen notwendig sein (z.B. aufgrund einer längeren Fehlzeit), so muss eine Lehrkraft für diese Unterrichtsstunde die Vertretung übernehmen. Deren Unterricht in der eigenen Klasse wird dann wiederum von der Pädagogischen Mitarbeiter*in betreut.

Es wird angestrebt, sowohl Nebenfächer wie auch Hauptfächer zu vertreten. Gestaltet sich jedoch die Betreuung von Nebenfächern schwierig, so werden Hauptfächer erteilt.

Sollten das Vertretungskontingent der Pädagogischen Mitarbeiter*innen aufgebraucht sein, so werden die Doppelbesetzungen von Lehrkräfte –z.B. wegen parallel laufender Förderstundenaufgelöst. Eine Lehrkraft übernimmt dann die Vertretung.

Weitere Möglichkeiten, die allerdings nur in Notfällen genutzt werden sollten, sind:

  • die Aufteilung der Klasse auf andere Lerngruppen oder
  • der Einsatz von Lehrkräften über deren Wochenstundenanzahl hinaus (Ansammlung von Plusstunden)